Viele ETFs werben mit Nachhaltigkeit. Um die Angaben einordnen zu können, hilft ein Blick auf die EU-Regeln und auf die Methodik der Indizes, die den Fonds zugrunde liegen.
Die Offenlegungsverordnung (SFDR)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) gilt seit dem 10. März 2021. Ergänzende technische Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) mit einheitlichen Vorlagen gelten seit dem 1. Januar 2023. Die SFDR ist eine Offenlegungsregel: Sie schreibt vor, was Anbieter über Nachhaltigkeit veröffentlichen müssen – nicht, wie nachhaltig ein Fonds sein muss.
| Kategorie | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Artikel 6 | Alle Fonds: Offenlegung, wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden oder warum sie nicht relevant sind. |
| Artikel 8 | Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben; die investierten Unternehmen müssen Verfahren guter Unternehmensführung anwenden. |
| Artikel 9 | Fonds, die nachhaltige Investitionen als Ziel haben. |
Umgangssprachlich werden Artikel-8-Fonds oft „hellgrün“ und Artikel-9-Fonds „dunkelgrün“ genannt. Das sind keine offiziellen Begriffe.
Was die Einstufung nicht ist
- Kein Gütesiegel: Die Einstufung nimmt der Anbieter selbst vor. Die Anforderungen innerhalb von Artikel 8 reichen von wenigen Ausschlüssen bis zu strengen Auswahlregeln.
- Nicht dauerhaft: Anbieter haben Fonds in der Vergangenheit umgestuft, etwa von Artikel 9 zu Artikel 8, als Auslegungsfragen geklärt wurden.
- Keine Renditeaussage: Ob nachhaltige Fonds langfristig mehr oder weniger Rendite als der Gesamtmarkt erzielen, ist in der Forschung umstritten.
Die SFDR wird auf EU-Ebene überprüft und weiterentwickelt; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Zusätzlich hat die ESMA Leitlinien zu Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffen veröffentlicht, die unter anderem Mindestanteile und Ausschlüsse für solche Namen vorsehen.
ESG-Indextypen bei ETFs
Bei ETFs bestimmt der Index, welche Unternehmen enthalten sind. Häufige Varianten:
- ESG Screened / ESG Enhanced: Der Ausgangsindex wird um bestimmte Branchen oder Unternehmen bereinigt (z. B. umstrittene Waffen, Kraftwerkskohle, Tabak). Die Zusammensetzung bleibt dem Ausgangsindex meist sehr ähnlich.
- SRI / Best-in-Class: Innerhalb jeder Branche werden nur Unternehmen mit den besten ESG-Bewertungen aufgenommen, oft kombiniert mit strengeren Ausschlüssen. Die Zahl der Werte sinkt, die Abweichung vom Gesamtmarkt steigt.
- EU Climate Transition Benchmark (CTB) und Paris-aligned Benchmark (PAB): Klimabezogene EU-Referenzwerte nach der Benchmark-Verordnung. Die Mindeststandards (Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818) verlangen unter anderem eine um mindestens 30 % (CTB) bzw. 50 % (PAB) geringere Treibhausgasintensität als das Anlageuniversum und eine jährliche Dekarbonisierung von mindestens 7 %; PAB-Indizes schließen zusätzlich Unternehmen mit bestimmten Umsatzanteilen aus fossilen Brennstoffen aus.
ESG-Bewertungen verschiedener Ratinganbieter stimmen oft nur begrenzt überein. Derselbe Konzern kann bei einem Anbieter gut und bei einem anderen mittelmäßig abschneiden.
Worauf man bei einem nachhaltigen ETF achten kann
- Indexmethodik lesen: Welche Ausschlüsse gelten, mit welchen Umsatzschwellen, und nach welchen Ratings wird ausgewählt?
- Positionen prüfen: Die größten Positionen zeigen, ob der Fonds Ihren Vorstellungen entspricht.
- Vorvertragliche Informationen (SFDR-Anhang) lesen: Dort stehen Merkmale, Anteile nachhaltiger Investitionen und berücksichtigte Nachhaltigkeitsindikatoren.
- Abweichung vom Gesamtmarkt einschätzen: Branchen- und Länderverteilung können sich deutlich vom Ausgangsindex unterscheiden.
- Kosten vergleichen: ESG-Varianten haben nicht immer dieselbe TER wie der Standardindex.
Auf indexfonds.eu zeigen wir derzeit keine ESG-Scores, weil uns dafür keine Daten mit belegbarer Quelle und Stichtag vorliegen. Maßgeblich sind die Angaben der Fonds- und Indexanbieter.