Indexfonds Technisch • 9 min

ESG und SFDR: Was Artikel 6, 8 und 9 bedeuten

Redaktion indexfonds.eu
Redaktionell überarbeitet am:

Viele ETFs werben mit Nachhaltigkeit. Um die Angaben einordnen zu können, hilft ein Blick auf die EU-Regeln und auf die Methodik der Indizes, die den Fonds zugrunde liegen.

Die Offenlegungsverordnung (SFDR)

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) gilt seit dem 10. März 2021. Ergänzende technische Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) mit einheitlichen Vorlagen gelten seit dem 1. Januar 2023. Die SFDR ist eine Offenlegungsregel: Sie schreibt vor, was Anbieter über Nachhaltigkeit veröffentlichen müssen – nicht, wie nachhaltig ein Fonds sein muss.

KategorieKurzbeschreibung
Artikel 6Alle Fonds: Offenlegung, wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden oder warum sie nicht relevant sind.
Artikel 8Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben; die investierten Unternehmen müssen Verfahren guter Unternehmensführung anwenden.
Artikel 9Fonds, die nachhaltige Investitionen als Ziel haben.

Umgangssprachlich werden Artikel-8-Fonds oft „hellgrün“ und Artikel-9-Fonds „dunkelgrün“ genannt. Das sind keine offiziellen Begriffe.

Was die Einstufung nicht ist

  • Kein Gütesiegel: Die Einstufung nimmt der Anbieter selbst vor. Die Anforderungen innerhalb von Artikel 8 reichen von wenigen Ausschlüssen bis zu strengen Auswahlregeln.
  • Nicht dauerhaft: Anbieter haben Fonds in der Vergangenheit umgestuft, etwa von Artikel 9 zu Artikel 8, als Auslegungsfragen geklärt wurden.
  • Keine Renditeaussage: Ob nachhaltige Fonds langfristig mehr oder weniger Rendite als der Gesamtmarkt erzielen, ist in der Forschung umstritten.

Die SFDR wird auf EU-Ebene überprüft und weiterentwickelt; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Zusätzlich hat die ESMA Leitlinien zu Fondsnamen mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffen veröffentlicht, die unter anderem Mindestanteile und Ausschlüsse für solche Namen vorsehen.

ESG-Indextypen bei ETFs

Bei ETFs bestimmt der Index, welche Unternehmen enthalten sind. Häufige Varianten:

  • ESG Screened / ESG Enhanced: Der Ausgangsindex wird um bestimmte Branchen oder Unternehmen bereinigt (z. B. umstrittene Waffen, Kraftwerkskohle, Tabak). Die Zusammensetzung bleibt dem Ausgangsindex meist sehr ähnlich.
  • SRI / Best-in-Class: Innerhalb jeder Branche werden nur Unternehmen mit den besten ESG-Bewertungen aufgenommen, oft kombiniert mit strengeren Ausschlüssen. Die Zahl der Werte sinkt, die Abweichung vom Gesamtmarkt steigt.
  • EU Climate Transition Benchmark (CTB) und Paris-aligned Benchmark (PAB): Klimabezogene EU-Referenzwerte nach der Benchmark-Verordnung. Die Mindeststandards (Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818) verlangen unter anderem eine um mindestens 30 % (CTB) bzw. 50 % (PAB) geringere Treibhausgasintensität als das Anlageuniversum und eine jährliche Dekarbonisierung von mindestens 7 %; PAB-Indizes schließen zusätzlich Unternehmen mit bestimmten Umsatzanteilen aus fossilen Brennstoffen aus.

ESG-Bewertungen verschiedener Ratinganbieter stimmen oft nur begrenzt überein. Derselbe Konzern kann bei einem Anbieter gut und bei einem anderen mittelmäßig abschneiden.

Worauf man bei einem nachhaltigen ETF achten kann

  1. Indexmethodik lesen: Welche Ausschlüsse gelten, mit welchen Umsatzschwellen, und nach welchen Ratings wird ausgewählt?
  2. Positionen prüfen: Die größten Positionen zeigen, ob der Fonds Ihren Vorstellungen entspricht.
  3. Vorvertragliche Informationen (SFDR-Anhang) lesen: Dort stehen Merkmale, Anteile nachhaltiger Investitionen und berücksichtigte Nachhaltigkeitsindikatoren.
  4. Abweichung vom Gesamtmarkt einschätzen: Branchen- und Länderverteilung können sich deutlich vom Ausgangsindex unterscheiden.
  5. Kosten vergleichen: ESG-Varianten haben nicht immer dieselbe TER wie der Standardindex.

Auf indexfonds.eu zeigen wir derzeit keine ESG-Scores, weil uns dafür keine Daten mit belegbarer Quelle und Stichtag vorliegen. Maßgeblich sind die Angaben der Fonds- und Indexanbieter.

Über diesen Guide
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