Nachhaltigkeit und ESG bei ETFs
Wie ESG-Kriterien in Indizes und ETFs verwendet werden, welche Methoden es gibt und wo ihre Grenzen liegen. Diese Seite ist eine allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.
Die drei ESG-Dimensionen
- Umwelt (E)
- Zum Beispiel Treibhausgasemissionen, Energie- und Wasserverbrauch, Umweltverschmutzung und Biodiversität.
- Soziales (S)
- Zum Beispiel Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit, Menschenrechte in Lieferketten, Produktsicherheit und Datenschutz.
- Unternehmensführung (G)
- Zum Beispiel Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Aufsichtsgremiums, Vergütung, Rechnungslegung und Maßnahmen gegen Korruption.
Wie ESG-Indizes Unternehmen auswählen
Ausschlüsse
Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie in bestimmten Geschäftsfeldern tätig sind oder gegen internationale Normen wie den UN Global Compact verstoßen. Meist gelten Umsatzschwellen, die je nach Indexanbieter und Index unterschiedlich hoch sind. Typische Ausschlussbereiche:
- Waffen
- Kraftwerkskohle
- Tabak
- Glücksspiel
- Unterhaltung für Erwachsene
- Arktische Bohrungen
Best-in-Class
Innerhalb jeder Branche werden Unternehmen mit besseren ESG-Ratings ausgewählt oder höher gewichtet. Dadurch können auch Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen im Index bleiben, wenn sie im Branchenvergleich besser abschneiden.
ESG-Integration
ESG-Daten fließen neben finanziellen Kennzahlen in Auswahl oder Gewichtung ein, ohne dass Unternehmen zwingend ausgeschlossen werden.
SRI-Indizes
Einige Indexfamilien bezeichnen strengere Varianten als „SRI“ (Socially Responsible Investing). Sie kombinieren meist Ausschlüsse mit Best-in-Class und enthalten deutlich weniger Unternehmen als der Ausgangsindex. Was genau ausgeschlossen wird, legt die jeweilige Indexmethodik fest.
Klima-Benchmarks (CTB und PAB)
EU Climate Transition Benchmarks (CTB) und Paris-aligned Benchmarks (PAB) müssen Mindestanforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 erfüllen, unter anderem eine um mindestens 30 % (CTB) bzw. 50 % (PAB) geringere Treibhausgasintensität als das investierbare Ausgangsuniversum und eine jährliche Dekarbonisierung von durchschnittlich mindestens 7 %.
Grenzen und Risiken
- ESG-Ratings verschiedener Anbieter stimmen oft nur begrenzt überein, weil sie unterschiedliche Kriterien, Gewichtungen und Daten verwenden. Dasselbe Unternehmen kann bei einem Anbieter gut und bei einem anderen mittelmäßig bewertet sein.
- Ein ESG-Filter verändert die Zusammensetzung: Länder-, Branchen- und Einzeltitelgewichte weichen vom Ausgangsindex ab. Rendite und Schwankungen können deshalb höher oder niedriger ausfallen als beim Ausgangsindex.
- Die Einstufung nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) beschreibt, welche Angaben der Anbieter zu Nachhaltigkeit macht. Sie ist kein Gütesiegel und keine behördliche Prüfung der Nachhaltigkeit.
- ESG-Daten beruhen teilweise auf Schätzungen und Unternehmensangaben und werden mit Verzögerung aktualisiert.
Quellen: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (Mindeststandards für CTB und PAB); Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR); Berg, Kölbel und Rigobon (2022): „Aggregate Confusion: The Divergence of ESG Ratings“, Review of Finance 26(6). Die konkreten Regeln eines Index stehen in der Methodik des Indexanbieters.